Bundesprogramm "Nothilfe"

Bundesprogramm "Nothilfe"

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Novemberhilfen/faq-novemberhilfen.html

zur angekündigten "Novemberhilfe" hat das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundesfinanzministerium am Freitag bekannt gegeben, dass  eine Antragstellung auf Gewährung der 'außerordentlichen Wirtschaftshilfen' (Novemberhilfen) voraussichtlich ab 25. November 2020 über die Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) möglich sein soll.  Um schnelle Hilfe sicherzustellen, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

Die offizielle Pressemitteilung der Ministerien, in der auch weitere Details zur Auszahlung vermeldet wurden, findet sich hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201112-nov...

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Eckpunkte:

1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro. Unternehmen
erhalten bis zu 10.000 Euro.
2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgen elektronisch, wie bereits mitgeteilt, über
die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
3. Die Antragstellung soll nach dem bisherigen Plan der Bundesregierung ab dem 25. November
2020 möglich sein.
4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen.
5. Die Antragstellung soll einfach und unbürokratisch erfolgen. Um Missbrauch vorzubeugen,
werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Parallel zu dem Verfahren der Abschlagszahlungen arbeitet die Bundesregierung an der Finalisierung
des Verfahrens der regulären Auszahlung der Novemberhilfen, damit dieses unmittelbar
im Anschluss an die Abschlusszahlungen gestartet werden kann.

Den aktuellen Stand der Informationen zur 'Novemberhilfe' - insbesondere zur Frage, wer unmittelbar und wer mittelbar antragsberechtigt ist lesen Sie bitte auf der FAQ-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Novemberhilfen/faq-novemberhilfen.html